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Röhrig Universitätsverlag
 
 
 
Rezension: August Gottlieb Meißner - Ausgewählte Kriminalgeschichten

Mit einem Nachwort hrsg. von Alexander Kosenina,
Kleines Archiv des achtzehnten Jahrhunderts. Band 42
112 Seiten, 4 Abbildungen, Broschur
ISBN 3-86110-346-x
14.00 EUR

ZUM INHALT:
Der vor 250 Jahren, am 4. November 1753 in Bautzen geborene August Gottlieb Meißner begründet mit seinen Kriminalgeschichten ein neues Genre. Verbrechensdarstellungen waren zwar schon in der Frühen Neuzeit durch Sensationsjournalismus und zahlreiche exemplarische Sammlungen von Rechtsfällen beliebt; die naturrechtliche Trennung von "gesetzlicher und moralischer Zurechnung” einer Tat machen aber erst Meißners Erzählungen seit 1778 literarisch fruchtbar. Das bedeutet eine deutliche Verlagerung des Interesses von der Tat und Bestrafung zu deren psychologischer und sozialer Herleitung. Was Schiller später fordert, verwirklicht bereits Meißner: Der Leser wird mit dem kriminellen Helden bekannt, bevor dieser handelt, er lernt dessen Motivationen und Umstände kennen und vermag so "selbst zu Gericht zu sitzen” und "tiefere Blicke in das Menschenherz zu tun”. Meißner nutzt die juristische und anthropologische Ausbildung in Leipzig, um mit seinen weit verbreiteten Erzählungen einen Beitrag zur Humanisierung des Rechtswesens und zur Erfahrungsseelenkunde in der Aufklärung zu leisten. Zu seinem überwältigendem Erfolg trug sicher bei, daß er nur wahre Geschichten vorzulegen versprach. Schiller verhalf seinem Verbrecher aus verlorener Ehre mit der gleichen Versicherung zum Ruhm, doch beide Autoren haben dabei nicht nur dokumentiert, sondern auch virtuos die Kunst genutzt, nüchterne Tatsachen zu psychologisch nachvollziehbaren und nicht zuletzt spannenden Handlungen zu verknüpfen. Von den rund fünfzig Kriminalgeschichten aus Meißners Skizzen (1778-1796) erscheinen in der Ausgabe zwölf ausgewählte Texte sowie eine programmatische Vorrede von 1796.



REZENSIONEN:

Zimelien deutscher Buchkunst sind die gelblich-schlaffen Bändchen aus dem Kleinen Archiv des 18. Jahrhunderts nicht gerade; aber ihr Inhalt ist exquisit: exzellent edierte Literarissima aus Deutschlands großem Jahrhundert. Dabei waren die Geister-, Horror & Krimi-Storys (nach wahren Begebenheiten!) des August Gottlieb Meißner (1753 bis 1807) einst echte Bestseller. Zu Recht gilt er als Begründer eines halb unterhaltsamen, halb anthropologischen Genres, in dem sich wenig später auch Schiller und Kleist mit denkwürdiger Lust tummelten und das sich im Kriminalroman vom 19. Jahrhundert an zur schönsten Blüte entfalten sollte.
Benedikt Erenz (DIE ZEIT 20.11.2003)


In jedem Menschen steckt ein Verbrecher. August Gottlieb Meißners Erfindung der Kriminalerzählung
Zwei zentrale Probleme der aktuellen Strafverfolgung sind Erben der Aufklärung: auf der einen Seite die zunehmend präventive Ausrichtung der Verbrechensbekämpfung mit der Tendenz zum überwachungsstaat, auf der anderen Seite die 'Humanisierung' der Rechtssprechung durch Einbeziehung der sozialen und psychologischen Rahmenbedingungen des Gesetzesbruchs. So nimmt 'um 1800' etwa die Relevanz psychologischer Gutachten zu. Sie werden immer häufiger in die Urteilsbildung einbezogen und stärker gewichtet; ihre Kriterien werden systematisiert. Man zeigt insgesamt ein wachsendes Interesse an Tatmotiven und Hintergründen.
Wenn man wissen will, wie das 18. Jahrhundert einen Verbrecher erfunden hat, der in dieses Raster einer genauen überwachung und Durchforschung passt, sollte man sich August Gottlieb Meißners dokumentarische Geschichten anschauen, die er insbesondere in seiner Sammlung "Skizzen" zwischen 1778 und 1796 in 14 Bänden zusammengetragen hat. Meißner ist damit der Begründer der deutschen Kriminalerzählung geworden. Sein Programm lässt sich bereits an Titeln wie "Blutschänder, Feueranleger und Mörder zugleich, den Gesetzen nach, und doch ein Jüngling von edler Seele" ablesen. Ein Briefschreiber berichtet darin, wie ein wohl gebildeter, belesener und gesitteter "Jüngling" auf Grund einer an sich völlig unverdächtigen und in hohem Maß moralisch kontrollierten Leidenschaft für eine junge Frau zur Brandstifterei und schließlich zum Mord getrieben wird.
Die Erzählung führt vor, wie sich die Zuneigung zwischen den beiden Liebenden entwickelt, wie ein Rädchen ins andere greift, wie aus einem Gemisch aus Unverständnis, falschen Ratschlägen und unangemessener Reaktion der Obrigkeit ein unbescholtener Bürger mit den besten Anlagen zum Verbrecher gemacht wird. Dass Meißner dieser "wahren" Erzählung das eine oder andere Detail wie etwa das "Lesen nützlicher Bücher in Nebenstunden" als Lieblingsbeschäftigung des Verbrechers hinzufügt, zeigt nur umso genauer seine Intention: Es geht um die Affinität jedes Menschen zum Verbrecherischen, um die prinzipielle Gefährdung und Anfechtbarkeit auch der moralisch tadellosen Einstellungen, und es geht darum, dass im scheinbar Normalen der Kriminelle und im Kriminellen wiederum der eigentlich Schuldlose haust.
Die Erzählung vom 'edlen Mörder' dokumentiert die Wende der Aufmerksamkeit weg vom Verbrechen und hin zum Verbrecher, von der Fokussierung nicht allein der Tat, sondern vielmehr des Täters, wie sie beispielsweise der Justizreformer Johann Gottlieb Münch in seiner Vorlesung "über den Einfluß der Criminalpsychologie auf ein System des Criminal-Rechts, auf menschlichere Gesetze und Cultur der Verbrecher" im Jahr 1799 fordert. Jedes Verbrechen sollte durch Konzentration auf den Verbrecher eine individuelle Physiognomie gewinnen, und gleichzeitig sollte dem Staat seine Verantwortung vor Augen geführt werden: "Wird die Luft von Staatswegen verpestet", erklärt Münch, "so ist es eine zu tolle Forderung, lauter gesunde Leute zu haben und unbarmherzig und mörderisch, über den Kranken herzufallen und seine in der Fieberhitze unternommene Handlungen ihm zuzurechnen und zu bestrafen".
Die genaue Rekonstruktion von Tathergängen, die Fokussierung der biographischen Hintergründe, die Suche nach auffälligen Verhaltensweisen, die Beleuchtung des gesellschaftlichen Umfeldes wurde im übrigen durchaus differenziert vorgenommen, je nach Art des Verbrechens, je nach dem sozialen Status des Beklagten und seiner Geschlechtszugehörigkeit: Männliche Mörder aus gehobener gesellschaftlicher Position und mit entsprechender Bildung hatten durchaus größere Chancen auf Verständnis als Kindermörderinnen, sie hatten eher die Möglichkeit, um die Todesstrafe herumzukommen. Bereits daran lässt sich die Funktion der Justizreformbewegung bei der Herausbildung einer bürgerlichen Kultur ablesen: Formiert wird hier am Beispiel des Verbrechers jene komplexe Psychostruktur und jene soziale Verflochtenheit, die den 'Menschen' seitdem auszeichnet. Michel Foucault hat dies bekanntlich in seiner Studie "überwachen und Strafen" entfaltet.
Meißner hat indes nicht allein den Grundstein für die Tradition der Verbrechererzählung gelegt, deren bekannteste wohl nach wie vor Schillers "Verbrecher aus verlorener Ehre" sein dürfte. Meißner hat darüber hinaus auch der Detektivgeschichte zugearbeitet, die sich eigentlich erst im 19. Jahrhundert entwickelt. Während es dort um die Hintergründe der Tat geht, geht es hier um deren Aufdeckung. Zwar entlarven sich bei Meißner die Verbrecher selbst - das eine Mal bewegt durch eine Predigt, das andere Mal getrieben vom eigenen schlechten Gewissen -, aber die Struktur einer Tatzuschreibung, für die sich zunächst "nicht de[r] kleinste Beweis" und "nicht die geringste" oder "kleinste Spur" in den Fällen eines zweifachen Brandstifters sowie eines dreifachen Frauenmörders gefunden hatte, entspricht der Kunst der Kontraintuition, die dann für die Dupins und Holmes des nächsten Jahrhunderts charakteristisch werden wird.
Die vorzügliche Auswahl von Alexander Kosenina, die aus den mehr als fünfzig Kriminalerzählungen Meißners zwölf ediert, führt diese ganze Bandbreite vor Augen und informiert im Nachwort über deren juristische, anthropologische und literarische Funktionen im Rahmen der Spätaufklärung. Kosenina zeigt den Zusammenhang von Meißners Erzählungen mit der Tradition der moralischen Erzählungen und der "species facti", also der juristischen Gattung der 'Geschichtserzählung', auf, er umreißt den juristischen Hintergrund der Psychologisierung des Verbrechens sowie die Bezüge zur Erfahrungsseelenkunde, und er rekonstruiert die literarischen Verfahren, u. a. anhand der Eingriffe Meißners ins dokumentarische Material. Zurecht weißt Kosenina darauf hin, dass die Kategorie der Trivialliteratur in diesem Fall unangemessen ist, zumindest dann, wenn diese abwertend verwendet wird. Bei August Gottlieb Meißners Kriminalgeschichten handelt es sich vielmehr um populäre Literatur mit hohem Anspruch, mit dem Anspruch nämlich, ein neues Menschenbild zu 'skizzieren', die gesellschaftlichen Wahrnehmungsmuster zu verändern und das staatliche Handeln darauf einzustellen.
Steffen Martus (literaturkritik.de Nr. 5, Mai 2004)

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